Welche Carsharing-Station oder welches Fahrzeug findest Du am besten und warum? Jede/r TeilnehmerIn hat die Chance einen von 20×25€-Gutscheinen für LOLA – Loseladen zu gewinnen. Schreib uns bis zum 10. Juli 2022 deine Antwort mit deinem vollständigen Namen & Teilnehmernummer auf hannover@stadtmobil.de. Wir feuen uns über jede Teilnahme!
Warum wir das machen? Wir haben einen ganz schönen Schreck bekommen, als wir vor einer Weile in der Zeitung gelesen haben, dass es LOLA gerade nicht so gut geht. Da wir die Unternehmensidee, Verpackungen beim Einkauf zu sparen, super finden, muss LOLA in Hannover bleiben! Solltest du den verpackungsfreien LOLA – Loseladen noch nicht kennen, schau hier:
Teilnahmebedingungen
1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor- und Nachname und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte.
3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen von stadtmobil Hannover oder von anderen mit der Veranstaltung des Gewinnspiels befassten Unternehmen ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist innerhalb der im Gewinnspiel angegebenen Zeiten, oder bis zu einem spätestens bestimmten Zeitpunkt möglich.
4. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist
Aus allen Teilnehmern, die sich per E-Mail gemeldet haben, wird am darauffolgenden Tag der Gewinner/die Gewinnerin gezogen.
5. Gewinn
Pro Person ist nur ein Gewinn möglich. Zudem sind keine Barablöse möglich.
6. Benachrich6gung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt.
7. Anwendbares Recht
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
8. Übermittlung der Gewinne
Der Gewinn wird entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder – auf Nachfrage – an die Adresse des Gewinners versendet. Dazu muss sich der Teilnehmer jedoch bereit erklären, dem Veranstalter eine Lieferadresse mitzuteilen. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung zurückmeldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.
9. Beendigungsmöglichkeiten
stadtmobil Hannover behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der SoU- und/oder Hardware und/oder aus sonstigentechnischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat stadtmobil Hannover zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
10. Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung der Gewinnspiele verwendet. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Deutschland Gültigkeit haben.
11. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. stadtmobil Hannover haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, – übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. stadtmobil Hannover haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet stadtmobil Hannover nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet stadtmobil Hannover nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. stadtmobil Hannover haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den 3 vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt.