Unfall heißt Polizei

Unfall von einem stadtmobil Fahrzeug

Unfall? Ruhe bewahren!

Ein kleiner Exkurs zu Beginn dieses Beitrages: „Ein Unfall ist ein unvorhersehbares und plötzliches Ereignis, bei dem eine Person oder Sache geschädigt wird.“

Leider gibt es zu häufig den Fall, dass die Polizei bei einem solchen Geschehen mit einem Stadtmobil nicht hinzugezogen wird.
Insbesondere auf Privatparkplätzen* (wie Supermärkte) wird dies gerne vergessen. Diese Parkplätze stellen allerdings – genauso wie die Straßen, auf denen ihr fahrt – öffentlichen Verkehrsraum dar.

Wer mit seinem Stadtmobil in einen Unfall verwickelt ist, muss IMMER die Polizei hinzuziehen, ansonsten hat unsere Schadenabteilung Schwierigkeiten mit der Beweislast. Alle nicht bei der Polizei gemeldeten Unfälle verstoßen zudem gegen die AGB von stadtmobil.

Fahrt vorsichtig! 🙂

 

*Privatparkplätze, auf denen ein öffentlicher Zugang ohne Beschränkungen, wie Schranken oder Parktickets möglich ist

 

PS: Wenn ein Schaden am Fahrzeug (insbesondere diejenigen, die kleiner als 2 cm sind) bemerkt wird, reicht es, die Buchungs- und Servicezentrale zu informieren. Allerdings hilft es uns sehr, wenn die Polizei gerufen wird, sofern deutlich sichtbar ist, dass der Stellplatz auch der Unfallort war (z.B. dicke Beule und Teile des Scheinwerferglas liegen auf dem Boden darunter).


Kontaktiert uns gerne hier


Unfall von einem stadtmobil Fahrzeug