Stellplätze in temporären Halte- und Parkverbotszonen

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stadtmobil Stellplätze und Verbotszonen – Und da steht es plötzlich – das Halte- oder Parkverbotsschild. Und mittendrin in der Verbotszone sind feste stadtmobil-Stellplätze installiert, für die das überraschende Verbotsschild ebenfalls gilt. Was nun? Eure Unterstützung ist erbeten und wichtige Informationen sind zu beachten.

stadtmobil Stellplätze in temporären Halte- oder Parkverbotszonen

Wichtige Hinweise :


  • stadtmobil ist selten informiert!

    Über kurzfristige Halte- oder Parkverbotszonen – von denen auch stadtmobil Stellplätze betroffen sind – ist stadtmobil selten informiert.

  • Infos von stadtmobil Teilnehmern sind wichtig für uns!

    Wir sind Euch sehr dankbar, wenn Ihr uns unverzüglich darüber informiert, dass sich ein fester stadtmobil Stellplatz in einer Halte- oder Parkverbotszone befindet. Euer Schwarmwissen ist gefragt, denn leider erhalten wir in den seltensten Fällen Infos von den privaten Bauherren oder der Stadtverwaltung.

  • Rechtliche Grundlagen

    Nach der Straßenverkehrsordnung in Deutschland müssen Halte- und Parkverbotsschilder mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens drei vollen Tagen (72 Stunden) vor Beginn des Geltungszeitraums aufgestellt werden.

    Fahrzeughalter müssen nicht persönlich über die Aufstellung der Schilder informiert werden.

    Nach Ablauf der dreitägigen Frist können Fahrzeuge, die in der Verbotszone stehen, kostenpflichtig abgeschleppt werden. 

  • Regeln für stadtmobil TeilnehmerInnen - notwendiges Handeln

    Das Stadtmobil darf am üblichen Stellplatz wegen eines temporären Halte- & Parkverbots nicht abgestellt werden. Auch nicht, wenn der Geltungszeitraum noch nicht begonnen hat!

    stadtmobil TeilnehmerInnen müssen einen kostenfreien und zeitunbegrenzten Parkplatz – möglichst in der Nähe des sonst üblichen Stellplatzes – finden.  

    Die Servicezentrale muss schnellstens informiert werden: 0511 70 10 214mit genauen Angaben, wo das Stadtmobil jetzt geparkt wurde.

  • Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Regeln

    Sollten TeilnehmerInnen das stadtmobil-Auto dennoch auf dem Stellplatz abstellen – z.B. weil der Geltungszeitraum noch nicht begonnen hat – müssen wir die eventuell anfallenden Abschleppkosten und die Gebühr der Ordnungswidrigkeit dem Teilnehmer leider in Rechnung stellen. (Nachvollziehbarkeit über das System ist möglich)


Kurz gesagt: So überrascht wie manch einer von Euch bei einem neuen Halte- oder Parkverbotsschild wegen einer plötzlichen, temporären Baustelle vor der Tür ist, sind wir es vielfach auch!

Mit über 700 Fahrzeugen in der Stadt und Region Hannover sowie den zahlreichen festen Stellplätzen sind wir hier auf Eure Unterstützung angewiesen:

  • Seid Ihr unmittelbar betroffen, weil Ihr das genutzte stadtmobil am gewohnten Stellplatz abstellen wollt und jetzt plötzlich eine Halte- oder Parkverbotszone eingerichtet ist? Stellt das Auto bitte – auch wenn der Geltungszeitraum noch nicht läuft – auf einem zeitlich unbegrenzten und freien Parkplatz in der Nähe ab. Informiert zudem umgehend die SERVICE-Zentrale (0511 70 10 214).
  • Nehmt Ihr eine neue Verbotszone wahr, von der auch feste stadtmobil-Stellplätze betroffen sind, sind wir Euch sehr dankbar für zeitnahe Meldung an die Service-Zentrale.

Service-Zentrale stadtmobil (24/7): 0511 70 10 214


Wir danken für Eure Unterstützung!

stadtmobil Stellplätze und temporäre Verbotszonen