Abstand halten beim Überholen
Aufgepasst beim Überholen!
Ende April wurde die neueste Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung verabschiedet. Darin sind u.a. die neuen Mindestabstände beim Überhole n anderer Verkehrsteilnehmer geregelt.
Gerade bei Überholvorgängen kann es gefährlich für Fahrradfahrer werden, da oft zu wenig Platz beim Überholen gelassen wird. In der aktuellen Fassung der StVO ist nun ein genauer Mindestabstand festgeschrieben.
Innerorts sollte der Abstand vom Auto zum Fahrrad 1,5 m betragen, außerorts sogar 2 m.
Was aber tun, wenn das Einhalten des Abstandes nicht möglich ist, weil die Straße möglicherweise zu schmal ist? Ganz klar: Nicht überholen, bis die Situation einen Überholvorgang ermöglicht.
Bitte beachtet den Mindestabstand als Autofahrer und seid vorsichtig als Fahrradfahrer 🙂
Übrigens: Der Seitenabstand gilt nicht nur für Fahrräder, sondern für alle einspurigen Fahrzeuge – also auch Motorräder.
Tatbestand | Bußgeld (in €) | Punkte |
---|---|---|
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten | 30 | |
Durch nicht ausreichenden Seitenabstand wurde ein Kind, älterer Mensch oder ein Hilfsbedürftiger gefährdet | 80 | 1 |
Durch nicht ausreichenden Seitenabstand entstand einem Kind, einem älteren Menschen oder einem Hilfsbedürftigen ein Schaden | 100 | 1 |
Wer noch mehr über die Bußgelder bei Abstandsverstößen erfahren will, kann hier fündig werden.