Parkscheibe auf Supermarktparkplätzen? – Kurzzeitparken am Bahnhof?
Parkscheibe beim Einkauf?
Die Beschilderung ist meist nicht besonders groß oder direkt zu erkennen, wenn man nicht gezielt darauf achtet.
Aber auf privaten Parkplätzen, wie z.B. Supermarktparkplätzen oder Parkplätzen von Shoppingcentern, gibt es immer häufiger Vorschriften, mit denen sich die Eigentümer vor unberechtigten Parkern schützen wollen. Solche Vorschriften können unter Anderem einfachste Dinge, wie das Auslegen einer Parkscheibe, betreffen.
An die Vorschriften gilt es sich zu halten, denn ansonsten drohen Knöllchen.
Da es sich um Privatparkplätze handelt, seid ihr eigenständig dazu verpflichtet, euch um die Zahlung dieser Knöllchen zu kümmern – stadtmobil agiert dort nicht als Zwischeninstanz.
Ein weiteres Beispiel ist der Kurzzeitparkplatz „Kiss & Ride“ am Bahnhof in Hannover (Einfahrt Rundestraße): dieser ist nur für Kurzparker gedacht. Wer dort länger als 15 Minuten steht und keine Parkgebühr entrichtet hat, erhält ein Knöllchen, das stadtmobil ebenfalls an euch weitergibt. Auch hier seid ihr dann in der Pflicht, dieses selber zu entrichten.
Am besten ist aber natürlich: Ihr achtet darauf, nur mit ausgelegter Parkscheibe auf den gekennzeichneten Parkplätzen zu stehen bzw. darauf, gebührenpflichtige Parkplätze zu zahlen 🙂
Bei Fragen stehen wir dir gerne HIER zur Verfügung!